Online Beratung
Kontakt
Vier Kinder sitzen zusammen in einer Hängematte | © eyezoom100 - Fotolia

Aktuelle Situation der Kindertagesbetreuung – voraussichtliche Regelungen bis zum Ende des Betreuungsjahres

Kinderhort Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 07.06.2021

Sehr geehrte Eltern,

wir befinden uns nunmehr in allen Einrichtungen angesichts der überall unter 50 gesunkenen Inzidenzwerte wieder – zumindest formal – im Regelbetrieb.

Welche Auswirkungen hat das für Sie?

Wir werden dies in den Kindertageseinrichtungen des Caritasverbandes wie folgt umsetzen: Wir bieten in allen Einrichtungen, in denen dies personell möglich und auch umsetzbar ist, wieder Früh- und Spätdienste mit dann auch gemischten Früh- und Spätdienstgruppen an. Alle bisherigen Infektions- und Hygienemaßnahmen werden weiterhin eingehalten und bleiben bestehen. Einschränkungen in Bezug auf die Betretung der Einrichtungen werden wir allerdings bis zum Ende des Betreuungsjahres aufrechterhalten. Auch gilt weiterhin das Maskengebot für Sie als Eltern! All dies gilt natürlich nur, sofern die entsprechenden Erkrankungsraten (Inzidenzzahlen) weiterhin unter dem Wert von 50 bleiben.

Weiterhin gelten ab sofort folgende Regelungen:

  • Die Gruppentrennung bleibt bestehen – es gibt weiterhin keinen offenen oder teil-offenen Betrieb. Lediglich im Garten werden ggfs. mehrere Gruppen sein.
  • Elternbeiratssitzungen und Elternabende können nur online abgehalten werden. Ausnahmen sind weiterhin nicht zulässig. Elterngespräche können nach Vereinbarung auch im Garten oder bei besonderer Brisanz in der Einrichtung stattfinden.
  • Externe Angebote können in den Einrichtungen bis auf weiteres nicht stattfinden. Hier kann auch kein Termin genannt werden, wann dies wieder möglich ist. Ggfs. gilt dies auch zunächst im kommenden Betreuungsjahr weiterhin.
  • Es finden keine Veranstaltungen im klassischen Sinn in diesem Schuljahr statt: Alle Sommerfeste, Verabschiedungen etc. können innerhalb der Einrichtungen, aber ohne externe Gäste (Eltern o.ä.) stattfinden. Wir sehen uns nicht in der Lage, bei den üblichen Veranstaltungsformen die Einhaltung des immer noch notwendigen Infektionsschutzes zu garantieren. Dafür bitten wir um Verständnis! Von dieser Regelung können wir auch keine Ausnahmen zulassen.

Der Freistaat Bayern hat ja angekündigt, dass Sie als Eltern Test-Sets für bis zu zwei Testungen Ihres Kindes in der Woche erhalten werden. Leider gibt es dazu noch keine Vorgaben zur Umsetzung. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte wie immer bei Ihrer Einrichtungsleitung!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Müller
Fachbereichsleiter Kindertageseinrichtungen

von Kinderhort Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Downloads

33,65 KB
Elternbrief des Bayerischen Staatsministeriums
33,65 KB
291,43 KB
Berechtigungsschein zur Abholung von Selbsttests
291,43 KB
241,08 KB
Ausfüllhilfe zum Berechtigungsschein
241,08 KB
182,46 KB
Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung Berechtigungsscheine
182,46 KB